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Chronik des FWSV

Entstehung und Aufbau des Fachverbandes Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung e. V. im dbb - beamtenbund und tarifunion

Der dbb blickt bereits auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück, unterbrochen durch die Zwangsherrschaft der NSDAP, die alle Gewerkschaften gleichschaltete!

Über den Neustart nach dem zweiten Weltkrieg, der nach langen und schwierigen Verhandlungen mit der damaligen Militärregierung zum Zusammenschluss der Beamten zunächst in einzelnen Ländern und schließlich zum Deutschen Beamtenbund - Gewerkschaftsbund der Berufsbeamten - in der Bundesrepublik Deutschland führte, gibt die Chronik dbb - beamtenbund und tarifunion, herausgegeben in zahlreichen Festschriften des dbb, eingehend Auskunft.

Am 19. Mai 1948 hatte die damalige Militärregierung die Genehmigung für den Aufbau eines Beamtenbundes in Nordrhein-Westfalen erteilt. In Köln fand daher am 14.August 1948 die Gründungsversammlung statt.

Auch unter den Kolleginnen und Kollegen der damaligen Wasserstraßenverwaltung zeigte sich ein reges Interesse an einem Zusammenschluss. Es ist ein besonderes Verdienst des damaligen Präsidenten, dem Direktor der Wasserstraßendirektion Münster/Westfalen, Herrn Hilfer, dass er sich persönlich für diese Bestrebungen einsetzte. 

Da ein Anschluss an die bereits gegründete Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamten und Anwärter nach deren Satzung nicht zulässig war, eine andere einschlägige Reichsverwaltung nicht bestand, blieb nur die Gründung eines eigenen Fachverbandes im Rahmen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen übrig.

Auf eine dahin zielende Anfrage beim Landesverband erklärte sich dieser mit Datum vom 25. November 1948 mit der Gründung des Fachverbandes „Wasserstraßenverwaltung“ als Unterabteilung des Landesverbandes einverstanden und betraute den Kollegen Regierungsbaurat Scheller mit der vorläufigen Führung dieses Fachverbandes.

Damit ist der 25. November 1948 als Gründungstag unseres „Fachverbandes Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ anzusehen!

Seine Tätigkeit musste sich zunächst auf die beiden Direktionen Münster und Duisburg-Ruhrort, den Bundesschleppbetrieb und die ihnen unterstellten Ortsämter und Dienststellen beschränken. Als Mitglieder hatten sich bis Ende 1948 bereits etwa 200 Kolleginnen und Kollegen gemeldet.

Mit der Gründung und Lizensierung der Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund für die gesamte britische Zone im Frühjahr 1949 war dem Fachverband die Möglichkeit gegeben, die Kolleginnen und Kollegen der gesamten britischen Zone anzusprechen. Es wurde die Verbindung aufgenommen mit: den Direktionen im nordischen Raum, der Forschungsanstalt für Gewässerkunde in Windelsbleiche, der Verwaltung in Offenbach und weiteren Dienststellen mit dem Ziel, durch die Bildung örtlicher Zusammenschlüsse einen zu gegebener Zeit das ganze Bundesgebiet umfassenden Fachverband zu bilden. In der Folgezeit schlossen sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen bzw. in einzelnen Landesverbänden gebildete Ortsgruppen dem Fachverband an.

Nachdem im Herbst 1949 auf einer Bundesvorstandssitzung des dbb gemeinsam mit Vertretern aus dem süddeutschen Raum beschlossen worden war, die Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund auf das gesamte Bundesgebiet und Berlin auszudehnen, löste der Fachverband sein Verhältnis als Unterabteilung des Landesverbandes und trat als selbständiges Mitglied dem Deutschen Beamtenbund bei. Nunmehr stand der Fachverband auch den Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen amerikanisch und französisch besetzten Zonen offen, der Aufbau der Organisation konnte entsprechend dem Wachsen der Mitgliederzahl im ganzen Bundesgebiet durchgeführt werden.

Die Geschäftsleitung des Fachverbandes erfolgte zunächst entsprechend der Satzung des Hauptverbandes. Mit seiner zunehmenden Ausdehnung über das gesamte Bundesgebiet erwies es sich schließlich als unerlässlich, eine eigene Satzung aufzustellen. Auf der Vertreterversammlung am 30. April 1952 in Münster wurde daher der Beschluss gefasst, eine eigene Satzung für den Fachverband auszuarbeiten. Am 25. Mai 1953 wurde auf einer weiteren Vertreterversammlung die mehrmals überarbeitete Satzung abschließend beraten und angenommen. Auf der gleichen Versammlung wurde der Name des Fachverbandes der neuen Bezeichnung unserer Verwaltung angepasst und lautete von da ab: „Deutscher Beamtenbund (Gewerkschaftsbund der Berufsbeamten) - Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ -. Am 29. Juli 1954 erfolgte unter dieser Bezeichnung satzungsgemäß die Eintragung in das Vereinsregister Münster.

Die Mitgliederzahl stieg in den ersten 10 Jahren auf mehr als 1400 rasant an. Dies zeigte, wie wichtig eine gewerkschaftliche Vertretung in einer öffentlichen Verwaltung ist.

Die Organisation des Fachverbandes wurde den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen unserer Verwaltung und insbesondere der starken Streuung in kleine und kleinste Gruppen stetig angepasst. Die untersten Gremien waren die Ortsgruppen, deren Bereiche sich im Allgemeinen mit dem Bereich eines Wasser- und Schifffahrtsamtes deckten. Die Ortsvorstände bestanden aus dem Ortsvorsitzenden sowie bei Bedarf dem Schriftführer, der Ortsfrauenvertreterin und einem weiteren Mitglied mit Sonderaufgaben. Der Ortsvorstand wurde von der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Ortsvorsitzenden traten zum Bezirksvertretertag zusammen und wählten ihren Bezirksvorstand, wobei sich der jeweilige Bereich im Allgemeinen mit dem Bereich einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion deckte. Der Bezirksvorstand bestand aus dem Bezirksvorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer sowie ggf. der Bezirksfrauenvertreterin und bei Bedarf einem Mitglied mit Sonderaufgaben.

Die Bezirksvorsitzenden traten zum Bundesvertretertag zusammen. Der Bundesvertretertag war das höchste Organ des Fachverbandes, das die allgemeinen Richtlinien der Verbandspolitik bestimmte. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Wahl des Bundesvorstandes, dem wiederum die Erledigung der laufenden Geschäfte und die Durchführung der Beschlüsse des Bundesvertretertages oblag. Dem Bundesvorstand, bestehend aus dem Bundesvorsitzenden, dem 1. Vertreter, dem 2. Vertreter und Schriftführer, dem 3. Vertreter, dem Kassenführer und der Bundesfrauenvertreterin standen Fachgruppen zur Bearbeitung von Sonderfragen zur Seite.

Bundesvorsitzende seit der Gründung des Fachverbandes:

Regierungsbaurat Scheller seit Gründung bis November 1959
Reg. und Baurat Dr.-Ing. Baus von November 1959 bis Oktober 1969
Reg. Oberbauamtsrat Berlage von Oktober 1969 bis November 1972
Reg. Oberbauamtsrat Meyer von November 1972 bis Dezember 1980
Präs. d. Oberprüfungsamtes Klaus Neven vom Dezember 1980 bis Dezember1993
Regierungsamtsrat Franz-Josef Mödden vom 01. Januar 1994 bis 29. Januar 2003
Regierungsoberamtsrat Torsten Müller vom 29. Januar 2003 bis 22. September 2014
Regierungsamtmann Egon Höfling seit 22. September 2014

Mit dem Wechsel der Vorsitzenden folgte auch ein mehrmaliger Wechsel des Verbandssitzes.

So wurde 1972 der Verbandssitz von Münster nach Stuttgart und 1977 von Stuttgart nach Mainz verlegt, seit 1994 befindet sich der Verbandssitz in Aurich.

Der personellen Entwicklung in der WSV Rechnung tragend, öffnete sich der FWSV als Interessenvertretung auch gegenüber Angestellten und Arbeitern, den heutigen Tarifbeschäftigten. Seitdem ist auch hier ein stetiger Mitgliederzuwachs zu verzeichnen.

Die Gewerkschaftstage von DBB und DBB Tarifunion vereinbarten am 12. November 2012 die Verschmelzung beider Organisationen, um die gewerkschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder effizienter und schlagkräftiger zu vertreten. Mit der Verschmelzung ist der DBB selbst Tarifpartner und kann Tarifverhandlungen auch direkt führen. Der DBB -Beamtenbund und Tarifunion- vertritt aktuell ca. 360.000 Tarifbeschäftigte.

Der FWSV ab dem Jahr 2017

Im Jahre 2017 fanden grundlegende Veränderungen des FWSV statt. Auf dem Bundesvertretertag am 14. März d. J. wurden beschlossen:

Der Bundesvorstand übernahm von den bisherigen Bezirksgruppen administrative Aufgaben, wie z. B. die Mitgliederpflege, Beitragseinzug, Öffentlichkeitsarbeit etc. Dies erforderte auch die Veränderung des Bundesvorstandes. Er besteht seitdem aus dem Bundesvorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Kassenführer, einem Justitiar, einer Schriftführerin und einem Fachvorstand für Tarifbeschäftigte.

Die örtliche Betreuung der Mitglieder wurde in der Region durch die 11 Vertreter/in der Regionalverbände sichergestellt.

Neu eingerichtet wurde der Gewerkschaftstag als Beschlussorgan zum Ersatz des Bundesvertretertags.

Der Name des Fachverbandes wurde der neuen Bezeichnung der Verwaltung angepasst und geändert in:

„Fachverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“

Am 4. Mai 2017 erfolgte unter dieser Bezeichnung satzungsgemäß die Eintragung in das Vereinsregister Aurich.

Neuausrichtung des FWSV im Jahr 2022

Die Gewerkschaftstage zeigten bis zum Jahr 2021 zunehmend, dass die satzungsgemäßen Aufgaben der Vertreter/in den Regionalverbänden nur bedingt wahrgenommen werden konnten. So gestaltete sich zum Beispiel die Durchführung von Mitgliederversammlungen aufgrund der großen Entfernungen innerhalb eines Zuständigkeitsbereiches als sehr schwierig. Auch weitere Aktivitäten fanden aus demselben Grund kaum statt.

Eine Änderung der Organisationsstruktur des FWSV wurde damit alternativlos.

Der Bundesvorstand entwickelte verschiedene Lösungsansätze, die den weiteren Erhalt der Selbständigkeit des FWSV zum Ziel hatten und eine zukunftssichere Aufstellung hinsichtlich des demografischen Wandels garantierten.

Auf dem Gewerkschaftstag vom 27.-28.06.2022 in Wernigerode beschlossen die Mitglieder des Gewerkschaftstags eine neue Organisationsstruktur des FWSV, die ab 01.10.2022 in Kraft trat und die erforderliche Satzungsänderung beinhaltete.

Durch Bündelung aller administrativen Aufgaben beim Bundesvorstand wird eine Entlastung der regionalen Vertreterinnen/Vertreter bei ihrer Aufgabenwahrnehmung erreicht. Die Änderungen ab dem 01.10.2022:

 

Die entsprechenden Wahlen der Vertreterinnen/Vertreter der regionalen Bereiche sowie ihrer Stellvertreterinnen/Stellvertreter wurden im 3. Quartal 2022 durchgeführt. Für den Bereich "Senioren" wurde ein Mitglied des Bundesvorstands mit der Aufgabe betraut.

Auf dem ersten Gewerkschaftstag in der neuen Struktur im Januar 2023 wurden gemeinsam (Bundesvorstand und Delegierte) die Weichen für die zukünftige Gewerkschaftsarbeit gestellt.