19. November 2023
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Beamte

Anpassung der Besoldung und Versorgung bei Bundesbeamten beschlossen

Am 16.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen.

 

Bis Februar 2024 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen noch die steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023). 
Ab März 2024 erfolgt die Aufstockung des Grundgehalts um 200 € sowie eine folgende Steigerung um 5,3 %. 

Die Abweichung der Erhöhung von 0,2 % im Vergleich zum Tarifabschlussergebnis der Tarifbeschäftigten dient der Zuführung zur Versorgungsrücklage.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in dem dbb-Artikel:
 "Bundestag beschließt Anpassung der Besoldung und Versorgung"