Am 16.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen.
Bis Februar 2024 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen noch die steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023).
Ab März 2024 erfolgt die Aufstockung des Grundgehalts um 200 € sowie eine folgende Steigerung um 5,3 %.
Die Abweichung der Erhöhung von 0,2 % im Vergleich zum Tarifabschlussergebnis der Tarifbeschäftigten dient der Zuführung zur Versorgungsrücklage.
Ausführliche Informationen finden Sie in dem dbb-Artikel:
"Bundestag beschließt Anpassung der Besoldung und Versorgung"