14. Januar 2026
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Beihilfe

Beschleunigungen in der Beihilfe

Der Deutsche Bundestag hat im Dezember der Einführung von Neuerungen im Bundesbeamtengesetz (BBG) und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (BT-Drucksache 21/1926) zugestimmt.

Damit traten zum 01.01.2026 bedeutende Änderungen, vor allem der neue Paragraph 80a BBG, der Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen bringt, in Kraft

Damit werden Bearbeitungsfristen verbindlich, Verfahren transparenter und die Verwaltung effizienter. 

Der FWSV hat an der Entwicklung der Neuerungen im Bundesbeamtengesetz mitgewirkt und begrüßt diese ausdrücklich. Sie sorgen für:

Jetzt erwarten wir auch eine entsprechende Umsetzung durch die Beihilfestelle