21. April 2026
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Beihilfe

BMV antwortet auf Schreiben des FWSV zur Beihilfebearbeitung und Erstattungsfiktion

Das Bundesministerium für Verkehr hat dem FWSV zum Erfordernis einer Kundeninformation der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) geantwortet

Der FWSV hat vom Bundesministerium für Verkehr eine schriftliche Antwort auf seine Anfrage vom 11.02.2026 zur Beihilfebearbeitung im Geschäftsbereich des BMV bezüglich des neu eingeführten Paragraph 80a BBG erhalten. Mit dem Antwortschreiben vom 09.03.2026 greift das BMV die vom FWSV vorgetragenen Hinweise auf.

Die Abteilung Z des Ministeriums teilt mit, dass sich eine entsprechende Kundeninformation der PBeaKK derzeit in Vorbereitung befindet und nach Auskunft der Kasse in Kürze online veröffentlicht werden soll.

Darüber hinaus betont das Ministerium, dass die Postbeamtenkrankenkasse weiterhin bemüht sei, Beihilfevorgänge so zügig wie möglich zu bearbeiten. Ziel der PBeaKK sei es ausdrücklich, Verzögerungen zu vermeiden, sodass die Erstattungsfiktion möglichst gar nicht zur Anwendung kommen müsse. 

Der FWSV sieht im Interesse seiner Mitglieder der vom BMV angekündigten Kundeninformation entgegen.