16. September 2026
Auf Facebook teilenAuf X weitersagenArtikel versenden

Aktivrente

Hinweise zur Aktivrente

Die Aktivrente bietet steuerliche Vorteile für Beschäftigte im Ruhestand. Für Versorgungsempfänger gelten jedoch weiterhin die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen, während die technische Umsetzung für Tarifbeschäftigte in PVSplus noch aussteht.

Die Einführung der steuerfreien Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die beamtenrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen nach § 53 BeamtVG. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten weiterhin die bisherigen Anrechnungs- und Höchstgrenzen.

Das bedeutet: Auch steuerfrei erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze muss dem Dienstherrn gemeldet werden. Werden die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten, kann das Einkommen weiterhin auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden.

Für Tarifbeschäftigte ist die steuerliche Berücksichtigung der Aktivrente in der Abrechnungssoftware PVSplus derzeit noch nicht vollständig umgesetzt. Das zuständige ITZBund-Team arbeitet bereits an einer technischen Lösung. Ein konkreter Termin für die Einführung steht bislang jedoch noch nicht fest.

Wichtig: Mögliche steuerliche Vorteile gehen nicht verloren. In vielen Fällen kann der Lohnsteuerabzug nachträglich durch den Arbeitgeber korrigiert werden. Ist dies nicht mehr möglich, kann die Steuerbegünstigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.