03. Juni 2026
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Beamte

Stellungnahme zum Bundesalimentationsgesetzes

Der FWSV schließt sich der deutlichen Kritik des dbb am Gesetzentwurf an und fordert substanzielle Nachbesserungen für eine wirklich amtsangemessene Alimentation.

Der Fachverband Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die notwendige Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation angeht. Gleichzeitig teilen wir die zentrale Kritik des dbb beamtenbund und tarifunion, wonach wesentliche Teile des Entwurfs den verfassungsrechtlichen Anforderungen weiterhin nicht gerecht werden. 
Besonders kritisch sehen wir die geplante Abkehr vom bisherigen Alleinverdienermodell durch die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens, da dieses Vorgehen das Alimentationsprinzip in Frage stellt und die Mindestbesoldung rechnerisch verzerrt.

Auch in weiteren Punkten besteht aus unserer Sicht erheblicher Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Ausgestaltung der Grundgehaltstabellen und der Sicherstellung spürbarer Verbesserungen für alle Besoldungsgruppen. Insbesondere darf es nicht dazu kommen, dass einzelne Beamtinnen und Beamte trotz Reform keine realen Einkommenszuwächse erfahren.

Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des dbb, die Mindestbesoldung durch eine nachhaltige Anhebung der Grundgehälter sicherzustellen, anstatt diese von externen Faktoren abhängig zu machen. Ziel muss eine verfassungskonforme, transparente und für alle nachvollziehbare Alimentation sein, die das Vertrauen in den Dienstherrn stärkt.

Der FWSV wird sich weiterhin gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Interessenvertretungen für die notwendigen Korrekturen einsetzen. Unser Anspruch bleibt eine faire, verlässliche und rechtssichere Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten.