Senioren
Aktivrente: Auch für Versorgungsempfänger möglich
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente. Sie ermöglicht Personen im Rentenalter einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat (§ 3 Nr. 21 EStG).
Viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger fragen sich derzeit, ob und in welchem Umfang diese Neuregelung auch für sie gilt.
Der dbb hat hierzu umfassende FAQ speziell für Beamtinnen und Beamte veröffentlicht. Diese beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Einbeziehung in die Regelungen des Aktivrentengesetzes – übersichtlich, verständlich und praxisnah.
Die FAQ stehen auf der Webseite des dbb zur Verfügung und können unter folgendem Link eingesehen werden: Aktivrente und Einbeziehung von Beamten
Das Bundesfinanzministerium hat auch FAQ auf ihrer Seite unter Fragen und Antworten zur Aktivrente veröffentlicht.