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10. Dezember 2025

Beamte

Amtsangemessene Alimentation

Erneut verzögert sich der Gesetzesentwurf zur amtangemessenen Alimentation - FWSV fordert schnelle Einigung

Der für November 2025 geplante Kabinettsentwurf zur Umsetzung der Karlsruher Urteile ist weiterhin aufgeschoben. Auch die Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf Bundesbeamte verzögert sich. Grund: Die neue Urteilsbegründung des BVerfG (u.a. Berlin-Besoldung vom 19.11.2025) erfordert Überarbeitungen, zudem besteht Abstimmungsbedarf zwischen BMI und BMF.

Neuer dreistufiger Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts:

  1. Mindestbesoldung über einer "Prekaritätsschwelle" von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (deutlich über Grundsicherung +15 %)
  2. Regelmäßige Anpassung an Wirtschaft und Lebensstandard.
  3. Keine Ausnahmen durch Haushaltsengpässe.

Dies bringt die Reform von August 2025 ins Wanken und birgt Risiken neuer Verfassungsverstöße. Der FWSV drängt BMI und BMF zu einer raschen Einigung und Anpassung. Bundesbeamte, besonders kinderreiche Familien, dürfen nicht jahrelang warten. FWSV-Bundesvorsitzender Egon Höfling und der Bundesvorsitzende des BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Thomas Liebel (der maßgeblich an den Gesprächen mit BMI und dbb beteiligt war), stimmen sich derzeit eng ab, um gemeinsam auf eine zügige und tragfähige Lösung hinzuwirken.

Hinweis: Bundesbeamtinnen und -beamte müssen keinen Antrag stellen, um ihre Ansprüche auf eine amtsangemessene Besoldung geltend zu machen.