Beamte
Beschleunigung der Beihilfe - Neuregelungen zum 01.01.2026
Die vereinbarten Änderungen des § 80 Bundesbeamtengesetz zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung wird parallel mit der 11. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung durch das BMI in den deutschen Bundestag eingebracht.
Das Bundesinnenministerium strebt an, die Neuregelungen zum 01. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Lesen Sie mehr dazu mehr im Artikel "Schnellere Beihilfe-Bearbeitung soll kommen" des dbb.



