Beamte
Neuer Paragraph im Bundesbeamtengesetz zur Beschleunigung der Beihilfe
Zur Beschleunigung der Beihilfeverfahren in den Beihilfestellen des Bundes wird dem
deutschen Bundestag vor der Sommerpause ein Referentenentwurf des BMI zu einem
neuen §80a Bundesbeamtengesetz zur Abstimmung vorgelegt.
Im Rahmen der Vorbefassung hat der dbb seine Mitgliedsgewerkschaften zu einer
kurzfristigen Stellungnahme gebeten, so dass der FWSV mit seiner Stellungnahme zu
der Neu-Regelung beitragen konnte.
Was der neue Paragraph §80a BBG beinhalten soll und weitere informationen finden Sie unter Allgemeine informationen



