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11. Februar 2026

Beihilfe

Schreiben an das BMV zum Umgang mit §80a BBG

Der FWSV hat sich mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr gewandt, um Klarheit über die Umsetzung der neuen Beihilferegelungen nach § 80a BBG zu erhalten.

Seit Januar 2026 gilt eine Erstattungsfiktion, wenn Beihilfeanträge nicht innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden. 

Da die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) im Geschäftsbereich des Ministeriums die Beihilfebearbeitung für über 12.000 Berechtigte übernimmt, fordert der FWSV eine transparente Kundeninformation: 

 

Wie lange sind die aktuellen Bearbeitungszeiten und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Fiktionswirkung zu vermeiden? 

 

Ziel des Schreibens ist es, die Fürsorge gegenüber den Beschäftigten sicherzustellen und Verlässlichkeit in der Beihilfeabwicklung zu gewährleisten.

 

Hier finden Sie das Schreiben des Bundesvorsitzenden Egon Höfling an Dr. Köhler (Leiter der Zentralabteilung im BMV) sowie die dazugehörige Anlage